Fahrtauglichkeitsuntersuchungen
Ab dem 01. Juli 2017 gelten für Personen, die Motorfahrzeuge lenken, neue medizinische Mindestanforderungen. Gleichzeitig hat der Bund die Anforderungen an die Ärzte für diese Beurteilungen neu gestaltet. Neu dürfen auch Fahrzeuglenker aus anderen Kantonen bei uns die Untersuchung durchführen lassen.
Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet und werden nicht von der Krankenkasse vergütet. Die zu erwartenden Kosten betragen zwischen CHF 100.– und 200.–, meist aber zwischen CHF 120.– und 150.–.
Wir bieten alle gesetzlichen Untersuchungen:
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Stufe I (Senioren ab 70 Jahren)
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Stufe II (LKW und Car)
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Stufe III (Gutachten für Strassenverkehrsamt und IV)
Fahrtauglichkeitsuntersuchungen
Ab dem 01. Juli 2017 gelten für Personen, die Motorfahrzeuge lenken, neue medizinische Mindestanforderungen. Gleichzeitig hat der Bund die Anforderungen an die Ärzte für diese Beurteilungen neu gestaltet. Neu dürfen auch Fahrzeuglenker aus anderen Kantonen bei uns die Untersuchung durchführen lassen.
Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet und werden nicht von der Krankenkasse vergütet. Die zu erwartenden Kosten betragen zwischen CHF 100.– und 200.–, meist aber zwischen CHF 120.– und 150.–.
Wir bieten alle gesetzlichen Untersuchungen:
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Stufe I (Senioren ab 70 Jahren)
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Stufe II (LKW und Car)
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Stufe III (Gutachten für Strassenverkehrsamt und IV)